Veranstaltung im Rahmen von Stadt Land Fluss trifft Bergische Wanderwochen
- kleine Wanderung für hundebegeisterte Kinder
- unterwegs kleine Trainingseinheit für die Kids mit Hunden (Umgang Kind-Hund)
- nach dem Spaziergang sitzen wir beisammen und basteln eine tolle Überraschung für unsere liebsten Vierbeiner
für die Eltern:
- Fachkundiger Austausch über Hundethemen mit Hundetrainerin Mandy Delan
- Kontakte mit Gleichgesinnten schließen
- Neue Wanderrouten entdecken
- Tourenart: geführter Kinderspaziergang mit Hund
- Zielgruppe: Familien mit Kindern, Kinder mit erwachsener Begleitperson, HUNDE, Hundebesitzer oder Hundefreunde (Teilnahme auch ohne Hund möglich, z.B. hundebegeisterte Kinder), Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
- Streckenlänge: kann bei Anmeldung erfragt werden
- Dauer: 2 Stunden (Spazieren und gemeinsames Basteln)
- Treffpunkt: Wermelskirchen (Route noch nicht final)
- Gästeführerin: Dog o’clock – Hundetrainerin Mandy Delan
- Preis: Kinder 20 € Preis pro Kind+ 1 Hund (Bastelmaterial inbegriffen)
- Anmeldepflicht: ja, bis zum 08.09., bzw. 16.09.2025
- Teilnehmerzahl: maximal 10
- Verpflegung: Rucksackverpflegung
- Ausrüstung: Wenn möglich eigene Kinderschere fürs Basteln, Stärkung und Getränke, Handelsübliches Geschirr/Halsband, Leine, Wetterfeste Kleidung,…
- Zusätzliche Hinweise:
- Wir haften nicht bei Verletzungen während der gesamten Veranstaltung
- Präsent für Hunde (keine Haftung bei Unverträglichkeiten oder Verletzungen)
- Erziehungsberechtigte begleiten ihre Kinder, anderweitige Aufsichtsperson
benötigt eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- gerne Teilnahme von Kindern mit Behinderungen mit entsprechender Begleitung
- Fotos/Videos dürfen zu Werbezwecken genutzt werden - Zum Schutz aller versicherst du mit der Teilnahme am Kurs, dass für deinen Hund eine Haftpflichtversicherung sowie ein gültiger Impfschutz besteht. Es entfällt die Pflicht zur Dokumenten-Vorlage und jegliche Haftung liegt beim Halter.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die während der Wanderung entstehen. Die Aufsichtspflicht während der Wanderung obliegt den Eltern bzw. den erziehungsberechtigten Begleitpersonen. Für Schäden, die durch teilnehmende Kinder verursacht werden, haften die Eltern im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
✔ Menschen mit Hörbehinderung. Dolmetscher*innen für Gebärdensprache (DGS) werden vom LVR bereitgestellt.
✔ blinde und sehbehinderte Menschen.
✔ Menschen im Rollstuhl und gehbehinderte Menschen.
✔ Menschen mit Lernschwierigkeit.
Eine Anmeldung ist erforderlich.